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Aktuell

Coronavirus (Update 10.09.2021)

Turn- und Trainingsbetrieb

Ab Montag, 13. September 2021 wird auch bei sportlichen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt.
Nachfolgend ein Auszug mit den für uns relevanten Fragen/Antworten der BASPO-Seite

Gibt es im Sport Ausnahmen für die Zertifikatspflicht?
Ja. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Aktivitäten, die in abgetrennten Räumlichkeiten in einem Verein oder in einer anderen beständigen Gruppe, die sich nicht mit anderen Gruppen oder Anlagenbenutzenden mischen können und von höchstens 30 Personen ausgeübt werden. Die Teilnehmenden müssen dem Organisator bekannt sein. Es gilt nur für Gruppen, die regelmässig (beispielsweise wöchentlich) zusammen trainieren oder üben. Ausserdem muss in diesen Räumlichkeiten eine wirksame Lüftung vorhanden sein.

Gelten Bereiche in Dreifach-Turnhallen mit heruntergelassenen Trennwänden als abgetrennte Räumlichkeiten?
Grundsätzlich ja, es sind also drei Gruppen von maximal 30 Personen möglich, die sich jedoch nicht mischen dürfen. Im Rahmen eines Schutzkonzepts ist die Nutzung der übrigen Installationen zu regeln. Also z.B. Duschen zuhause, Maskenpflicht bei WC- und Garderobenbenutzung. Keine Kontakte zwischen den Gruppen usw.

Gibt es weitere Vorgaben für den Innenbereich?
Ja, bei einer Veranstaltung mit maximal 30 Teilnehmenden: In Räumlichkeiten, in denen die sportlichen Aktivitäten nicht ausgeübt werden (Garderoben, Eingangsbereiche etc.), gilt weiterhin eine Maskenpflicht.

Quelle: BASPO